Streckenflug
berechtigung
Los gehts mit den ersten Flugkilometern!
Von Berg zu Berg zu fliegen – der Traum der meisten Piloten. Bei der Streckenflugberechtigung zeigen wir dir, auf was es dabei ankommt!
Streckenflugberechtigung
Vom Vorwärts- zum Rückwärtsaufziehen
Das Ziel des Streckenflugkurses ist das gekonnte Verlassen des Flugbergs und des bekannten Landeplatzes. Also das Erlernen des Streckenfliegens.
Mit der Eintragung der Streckenflugberechtigung (Überlandberechtigung) in deinen Paragleiterschein darfst du unter Einhaltung der Luftverkehrsregeln auf Strecke gehen.
Diese Überlandberechtigung entspricht dem deutschen „unbeschränkten Luftfahrerschein – B-Schein“ und wird auch so anerkannt.
Voraussetzung:
Nach Erteilung des österreichischen Paragleiterscheins sind folgende bestätigte Flüge erforderlich:
- 10 Alpinflüge mit über 500 m Höhendifferenz
- 10 Flüge mit mind. 30 min Dauer
Theorie
- Meteorologie
- Flugpraxis für Streckenflug
- Luftrecht für den Streckenflug
- Navigation und Geographie
Praxis
gemeinsamer Prüfungsflug:
- Meteobriefing
- Routenplanung
- Geländeeinweisung
- ein dokumentierter Streckenflug analog FAI-Reglement über mindestens 10 km auf vorgegebener Route.
Termine
- STF1: 28. – 30. März
- STF2: 25. – 27. Juli
Die theoretische Ausbildung findet im Seminarraum der Flugschule und die praktische Ausbildung (gemeinsamer Prüfungsflug) im Höhen- bzw. Streckenfluggelände statt.
Kursbeitrag
Kursbeitrag: € 345,-
+ € 30,- Prüfungsgebühr Theorie
+ € 30,- Prüfungsgebühr Praxis
Die Lernunterlagen DHV/ÖAeC (Account Lernprogramm) sind im Kursbeitrag inkludiert!